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Datenschutzbestimmungen

Wir nehmen den Schutz der Daten der Sie unserer Website  sehr ernst und verpflichten uns, die Informationen, die Nutzer uns in Verbindung mit der Nutzung unserer Website  zur Verfügung stellen, zu schützen.

Des Weiteren verpflichten wir uns, Ihre Daten gemäß anwendbarem Recht zu schützen und zu verwenden.

Diese Datenschutzrichtlinie erläutert unsere Praktiken in Bezug auf die Erfassung, Verwendung und Offenlegung Ihrer Daten durch die Nutzung unserer digitalen Assets (Instagram, Facebook, Google Adds, Google Analytic, Search,local), wenn Sie über Ihre Geräte auf die Dienste zugreifen.

Lesen Sie die Datenschutzrichtlinie bitte sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie unsere Praktiken in Bezug auf Ihre Daten vollumfänglich verstehen, bevor Sie unsere Dienste verwenden. Wenn Sie diese Richtlinie gelesen, vollumfänglich verstanden haben und nicht mit unserer Vorgehensweise einverstanden sind, müssen Sie die Nutzung unserer digitalen Assets und Dienste einstellen.

Mit der Nutzung unserer Dienste erkennen Sie die Bedingungen dieser Datenschutzrichtlinie an. Die weitere Nutzung der Dienste stellt Ihre Zustimmung zu dieser Datenschutzrichtlinie und allen Änderungen daran dar.

In dieser Datenschutzrichtlinie erfahren Sie:

Wie wir Daten sammeln Welche Daten wir erfassen Warum wir diese Daten erfassen.

An wen wir die Daten weitergeben. Wo die Daten gespeichert werden. Wie lange die Daten vorgehalten werden. Wie wir die Daten schützen. Wie wir mit Minderjährigen umgehen Aktualisierungen oder Änderungen der Datenschutzrichtlinie. Welche Daten erfassen wir?Kategorie: Immer Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über die Daten, die wir erfassen können:

Nicht identifizierte und nicht identifizierbare Informationen, die Sie während des Registrierungsprozesses bereitstellen oder die über die Nutzung unserer Dienste gesammelt werden („nicht personenbezogene Daten“). Nicht personenbezogene Daten lassen keine Rückschlüsse darauf zu, von wem sie erfasst wurden. Nicht personenbezogene Daten, die wir erfassen, bestehen hauptsächlich aus technischen und zusammengefassten Nutzungsinformationen.Individuell identifizierbare Informationen, d. h. all jene, über die man Sie identifizieren kann oder mit vertretbarem Aufwand identifizieren könnte („personenbezogene Daten“). Zu den personenbezogenen Daten, die wir über unsere Dienste erfassen, können Informationen gehören, die von Zeit zu Zeit angefordert werden, wie Namen, E-Mail-Adressen, Adressen, Telefonnummern, IP-Adressen und mehr. Wenn wir personenbezogene mit nicht personenbezogenen Daten kombinieren, werden diese, solange sie in Kombination vorliegen, von uns als personenbezogene Daten behandelt. Wie sammeln wir Daten? Kategorie: Immer Nachstehend sind die wichtigsten Methoden aufgeführt, die wir zur Sammlung von Daten verwenden:Wir erfassen Daten bei der Nutzung unserer Dienste. Wenn Sie also unsere digitalen Assets besuchen und Dienste nutzen, können wir die Nutzung, Sitzungen und die dazugehörigen Informationen sammeln, erfassen und speichern.Wir erfassen Daten, die Sie uns selbst zur Verfügung stellen, beispielsweise, wenn Sie über einen Kommunikationskanal direkt mit uns Kontakt aufnehmen (z. B. eine E-Mail mit einem Kommentar oder Feedback).Wir können, wie unten beschrieben, Daten aus Drittquellen erfassen.Wir erfassen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, wenn Sie sich über einen Drittanbieter wie Facebook oder Google bei unseren Diensten anmelden.

AGB

§1 Geltungsbereich (1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Leistungen (Konzeption von Events, Organisation und Planung von Veranstaltungen und Umsetzung, Betreuung von Kunden und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und der Anlassagentur Passion Planung, Kornweg 7, 5035 Unterentfelden (nachfolgend Organisationsbüro genannt) diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Organisationsbüro ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. §2 Angebote und Vertragsabschluss / Eventleistungsumfang (1) Das Organisationsbüro organisiert mit diesem Vertrag ausschliesslich die Organisationspunkte, die zum Beispiel in einem Angebot, Budget, e-mail etc. aufgelistet und mit einem Frankenbetrag budgetiert sind. Organisationspunkte, welche in Auflistungen nicht mit einem Frankenbetrag versehen sind, werden von dem Kunden selbst organisiert. (2) Der Kunde erklärt sich durch sein Einverständnis mit dem Gesamtbudget einverstanden und akzeptiert dieses als integrierten Bestandteil eines Vertrages. (3)Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt das Organisationsbüro dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Das Organisationsbüro ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern. Das Organisationsbüro hat das Recht, einzelne Budgetpunkte abzuändern oder gänzlich wegzulassen. Wünscht eine der Parteien die Übernahme zusätzlicher Organisationspunkte durch das Organisationsbüro, so muss beim Kunden eine schriftliche Genehmigung eingeholt werden. (4)Das Organisationsbüro ist berechtigt, für die Vertragserfüllung Dritte zu involvieren und ist frei, mit diesen Verträge abzuschliessen. Das Organisationsbüro trifft die Auswahl von Dritten zwecks Vertragserfüllung in eigener Kompetenz und nach eigenem Ermessen. Sofern nicht anderweitig schriftlich im Voraus vereinbart, werden Leistungen von Dritten durch den Auftraggeber separat bezahlt. (5) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot des Organisationsbüros, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Angebote des Organisationsbüros sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, das Organisationsbüro mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen (vgl. § 3(7)). (6) Sofern das Honorar abweichend von Abs. 5 nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht dies auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage des Organisationsbüros. Im Honorar des Organisationsbüros sind nur die beschriebenen Leistungen enthalten. Hiervon gesondert berechnet werden: Materialien, Fahrtkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen Druckkosten und Leistungen hinzugezogener Unternehmer (Anmietung von Personal, Räumlichkeiten, Marktforschung etc.) je nach entsprechendem Aufwand. (7) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Organisationsbüro kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche (E-Mail etc.) Annahmeerklärung des Organisationsbüros zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt das Organisationsbüro nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt. (8) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch das Organisationsbüro ersetzt die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung durch das Organisastionsbüro. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung des Organisationsbüros erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebots und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung. §3 Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht (1) Der Kunde hat dem Organisationsbüro alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen zu Lasten des Kunden. (2) Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde dem Organisationsbüro unverzüglich schriftlich mitzuteilen. (3) Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen. Weiter ist der Kunde als Veranstalter von Events sowohl für die Inhalte als auch für das Verhalten der Gäste und deren Sicherheit, im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten, zuständig. (4) Der Kunde (Veranstalter) ist verpflichtet aus eigenem Ermessen , für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung (inklusive gemietete Gegenstände sowie Vandalismus) abzuschließen. (5) Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art sind Sache des Veranstalters. §4 Zahlung, Verzug (1) Die genannte Auftragssumme ist jeweils exklusiv gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie wird sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist ohne weitere Mahnung ein Verzugszins in der Höhe von 5% ab dem Zahlungsdatum gemäss Rechnungsstellung geschuldet. (2) Das Organisationsbüro ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen. Vorschüsse müssen auf keinen Fall zurückerstattet werden. (3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat das Organisationsbüro das Recht, ihre Leistung zuverweigern. (4) Der Kunde verzichtet darauf, Forderungen des Organisationsbüros mit eigenen Forderungen zu verrechnen. §5 Konzeption, Präsentation, Urheberschutz, Werbung Erhält das Organisationsbüro nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen des Organisationsbüros, insbesondere deren Inhalt im Eigentum des Organisationsbüros. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen. (1) Alle Leistungen des Organisationsbüros (z.B. Ideenskizzen, Konzepte für Veranstaltungen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum des Organisationsbüros. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Organisationsbüro darf der Kunde die Leistungen des Organisationsbüros nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen des Organisationsbüros durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Organisationsbüros und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. (2)Für die Nutzung von Leistungen des Organisationsbüros, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung des Organisationsbüros erforderlich. Dafür steht dem Organisationsbüro und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. (3) Wiederholungsnutzungen oder Mehrfachnutzungen von Event-Konzepten sind honorarpflichtig; sie bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Organisationsbüros. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Organisationsbüros. Über den Umfang der Nutzung steht dem Organisationsbüro ein Auskunftsanspruch zu. (4) Die dem Organisationsbüro überlassenen Vorlagen des Kunden (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist. Der Kunde bestätigt, dass er über die für die Vertragserfüllung notwendigen Rechte (z.B. Urheber-, Marken-, Designrechte, etc.) an dem von ihm dem Organisationsbüro überlassenen Vorlagen verfügt und dass diese Materialen keine Rechte Dritter verletzten. Der Kunde hält das Organisationsbüro bei allfälligen Ansprüchen von Dritten schadlos. (5) Das Organisationsbüro ist berechtigt, den Kunden sowie die Veranstaltung als Referenz für Eigenwerbung zu nennen und darauf zu verweisen (z.B. in Geschäftsdokumentationen, Website mit Fotos etc.). §6 Kündigung (1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Organisationsbüro jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Auftragshöhe nach folgender Staffelung: - bis zu 1 Monaten vor dem Event = 50 % der vereinbarten Auftragssumme, - 30 Tag nach dem Event = 100 % der vereinbarten Auftragssumme . (2) Bereits erbrachte Vorschussleistungen werden nicht zurückerstattet. §7 Unmöglichkeit/Erschwerung der Durchführung (1) Wird die Durchführung des Events aufgrund von Umständen unmöglich oder erheblich erschwert, welche das Organisationsbüro nicht zu verantworten hat (insbesondere höhere Gewalt, Krieg, politische Instabilität, Streik, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Lieferengpässe, Wirtschaftskrisen, versehentliche oder absichtliche Zerstörung oder Schlechtleistung durch Dritte etc. ) oder wird der Auftrag aus einem der vorgenannten Gründe storniert, wird das Organisationsbüro von ihrer Leistungspflicht befreit. (2) Bereits erbrachte Vorschussleistungen werden nicht zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Organisationsbüros für bereits erbrachte Leistungen und entgangenen Gewinn bleiben vorbehalten . §8 Haftung (1) Das Organisationsbüro verpflichtet sich zu einer ordnungsgemässen Abwicklung der Veranstaltung. (2) Der Kunde hat Beanstandungen und Beeinträchtigungen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch das Organisationsbüro] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Andernfalls gilt die erbrachte Leistung als genehmigt. Das Organisationsbüro haftet nicht für Verschulden. Eine Haftung für die vom Organisationsbüro zur Erfüllung des Vertrages beigezogenen Hilfspersonen wird wegbedungen. (3) Die Haftung des Organisationsbüros ist in jedem Fall beschränkt auf den Betrag der Auftragssumme. Die Kundin hat keinen Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, entgangene Werbeeinnahmen, Verlust von Aufträgen sowie anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. §9 Datenschutz (1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch das Organisationsbüro auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. (2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch das Organisationsbüro selbstverständlich vertraulich behandelt. (3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der anwendbaren Datenschutznormen. (4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Das Organisationsbüro ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages. § 10 Inkrafttreten, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Fremdsprache (1)Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung, durch Bestätigung per E-mail oder auftragsgemässe Ausführungshandlung in Kraft (vgl. § 2). (2) Nichtigkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen eines Vertrages nicht . (3)Diese Vereinbarung untersteht materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Schweizer Kaufrechts. Für Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind die ordentlichen Gerichte in Aarau (Kanton Aargau) ausschliesslich zuständig. (4)Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.

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